Brandschutz

Brandschutzbeauftragter

Im Mittelpunkt steht hier der Brandschutzbeauftragte, der eine zentrale Stellung im Unternehmen einnehmen und nach der VdS-Richtlinie 3111 des Verbandes der Schadenverhütung ausgebildet werden sollte. Der Brandschutzbeauftrage Schützt das Brandschutzkonzept vor Verfall und Vergessen, sowie brandschutztechnischen Anlagen vor dem technischen Versagen.

Damit der externe Brandschutzbeauftrage Sie bestmöglich unterstützen kann, ist es erforderlich, de Brandschutzbeauftragten in die betriebliche Sicherheitsorganisation einzubinden. Hierzu sollten in die vertraglichen Regelungen die Zuständigkeiten, Aufgabenbeschreibung, Schnittstellen sowie die Einbindung in die betrieblichen Abläufe einvernehmlich festgelegt werden.

Rechtzeitig Gefahren erkennen

Der Brandschutzbeauftragte sollte in der Lage sein, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und einzuschätzen sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:

Brandschutzbegehungen diese beinhalten im wesentlichen folgende Schwerpunkte:

  • Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzvorschriften und behördlichen Auflagen, d.h. Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten auf Übereinstimmung mit Baugenehmigung/ Brandschutzkonzept (Nutzungsänderungen) Zustand, Begehbarkeit und Funktion von Flucht und Rettungswegen
  • In Augenscheinnahme des baulichen, technischen Brandschutzes
  • Überprüfung der Wartungsdokumentation auf Regel- und Richtlinienkonformer Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen)
  • Überprüfung der Flucht und Rettungswegpläne auf Aktualisierung
  • Überprüfung der Feuerwehrpläne auf Aktualisierung
  • Überprüfung der Brandschutzordnung auf Aktualisierung

Berichterstattung und Dokumentation

  • Erfassung von Mängel an brandschutztechnischen Einrichtungen oder den Brandschutzplänen
  • Berichterstattung und Vorschläge zur Mangelbeseitigung

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